Karate Dojo Poing

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Beschlüsse der Bundesversammlung zur Kampfrichterordnung/Wettkampfregeln

ingo, um 02:50 Uhr am 02-03-2011

Liebe Sportfreunde/innen,

hiermit möchte ich Euch über einige Beschlüsse der Bundesversammlung zur Kampfrichterordnung/Wettkampfregeln informieren:

  • “Zwischen der Kumite BKR-Prüfung B und der Prüfung A müssen mindestens zwei Jahre liegen. Zwei Einsätze als B sind Voraussetzung.”
  • “Die Jogai Regel wird dahin geändert, dass auch das Hinaustreten bei einem Angriff für den Angreifer mindestens eine Verwarnung, bzw. wenn dies in den letzten 10 Sekunden geschieht, mindestens mit Keikoku bestraft wird. Ausnahme: Bei Hinausstoßen, Hinauswerfen, Hinausdrücken erfolgt keine Verwarnung bzw. Bestrafung.”
  • “Der KR-Lehrgang für Dananwärter/innen muss 3 Stunden, jedoch nicht mehr als 4 Stunden dauern.”
  • Ehrungen für BKR: “BKR werden zukünftig für 10, 20, 30 Jahre KR-Tätigkeit geehrt.
  • Zulassung zum Internationalen KR: “Eine Zulassung zur EKF-Prüfung kann erst nach einer Tätigkeit als Bundeskampfrichter A auf Deutschen Meisterschaften nach mindestens 3 Jahren erfolgen. Überdurchschnittliche Leistung und Engagement sind Voraussetzung. Bereitschaft zur Kumite und Kata Prüfung muss vorhanden sein. Die Altersgrenze zur Prüfung darf 40 Jahre nicht überschreiten.

Für Fragen stehe ich Euch natürlich jederzeit zur Verfügung.

Beste Grüße

R. Lowinger
DKV BKR-Referent

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